Kinderkompass in Sonneberg:
rechtliche Grundlage:
§§ 8 Abs. 3, 10a SGB VIII
Zielgruppe:
Straffällige Kinder bis 14 Jahre aus dem Landkreis Sonneberg
Inhalt und Zielstellung:
Das Angebot beschränkt sich auf den Anlass einer Straftat, die wegen der
Altersgrenze der Täterin/des Täters unter 14 Jahren nicht strafrechtlich verfolgt
werden kann.
Die Ziele des Informations- und Beratungsangebotes lassen sich in zwei
Themenbereiche einordnen:
1. Erläuterungen zu strafbaren Handlungen und den rechtliche Folgen von Straftaten
für junge Menschen durch:
a) Motivation, sich mit der Straftat und deren Folgen auseinanderzusetzen
b) Sensibilisierung, Verantwortung für das eigenen Handeln zu übernehmen
c) Erarbeiten der Straftatgründe
d) Beleuchten der Folgen für Täter und Geschädigte
e) Risikofaktoren ansprechen und Handlungsoptionen aufzeigen
2. Wird im Gespräch deutlich, dass die Taten Ausdruck eines Hilfebedarfs des Kindes
oder der Eltern sind, werden den Adressaten Hilfemöglichkeiten erläutert und
Kontaktadressen vermittelt.