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gemeinnützige Arbeit:

rechtliche Grundlage:
§ 10, § 15, § 45 oder § 47 JGG

Zielgruppe:
Straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alterbereich von 14-21 Jahren bei Tatbegehung

Inhalt und Zielstellung:
Die sogenannten Arbeitsstunden oder Sozialstunden werden meist im Rahmen einer Gerichtsverhandlung oder einer Diversion beauflagt. Gemeinsam mit den jungen Menschen, für die wir in diesem Bereich zuständig sind, beleuchten wir die aktuelle Lebenssituation und suchen eine Stelle, die möglichst den Fertig- und Fähigkeiten des jungen Menschen entspricht. Hierfür arbeiten wir mit verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen zusammen.