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Sozialer Trainingskurs:

rechtliche Grundlage:
§ 10 JGG und §§ 29, 41 SGB VIII

Zielgruppe:
Straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alterbereich von 14-21 Jahren bei Tatbegehung, die mehrfach durch sozial unerwünschte Verhaltensweisen wie Schlägereien, Diebstähle, Mobbing, Sachbeschädigung o.ä. aufgefallen sind.

Inhalt und Zielstellung:

Ziele des ca. 3 Monate andauernden Kurses können sein:

• sich mit den Folgen ihrer Straffälligkeit auseinanderzusetzen
• lernen sich mitzuteilen,
• über sich, eigene Stärken und Schwächen reden zu können,
• den Sinn von Regeln und Gesetzen zu verstehen,
• Konflikte zu erkennen, sie anzusprechen und zu lösen,
• sich mit dem eigenem Verhalten auseinanderzusetzen,
• ihr Verhalten und ihre Rolle in Bezug zu setzen zur Person des Opfers,
• in der Gruppe Nähe und Distanz zu leben,
• eigene Fähigkeiten und Ressourcen herauszufinden.

Der STK wird in Kleingruppen von bis zu 6 Personen durchgeführt.