Gesprächsweisung:
rechtliche Grundlage:
§ 10 JGG
Zielgruppe:
Straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alterbereich von 14-21 Jahren bei Tatbegehung
Inhalt und Zielstellung:
Die Gesprächsweisung ist kurzzeitige Einzelfallhilfe zu alltags- oder deliktspezifischen Themen.
Sie kann ausgesprochen werden, wenn im laufenden Verfahren Probleme im Leben des jungen Menschen bekannt werden, die nicht zwangsläufig mit der eigentlichen Straftat zu tun haben müssen. Diese Weisungen haben aber zumeist einen konkret definierten Schwerpunkt.
Innerhalb von 3 Monaten finden 3-5 Gesprächen statt. Mit dem jungen Menschen können Themen wie das Familienleben, Umgang mit Stress und Konflikten, Alltagsprobleme, Suchtmittelkonsum, Schulden oder die Zukunftsperspektive bearbeitet werden. Bei Bedarf oder auf Wunsch werden die Erziehungsberechtigten oder nahestehende Personen aus dem sozialen Umfeld mit einbezogen. Ebenso ist die Vermittlung an eine weiterführende Stelle möglich.