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Soziale Gruppenarbeit:

rechtliche Grundlage:
§ 29 SGB VIII

Zielgruppe:
Straffällige Kinder, in der Regel im Alter von 10-14 Jahren

Inhalt und Zielstellung:
Auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes soll die Entwicklung der Kinder durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden. Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme sollen minimiert und die Handlungsmöglichkeiten und Ressourcen sollen erweitert werden. Die SGA findet über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten statt und wird mit bis zu sechs Kindern durchgeführt. Da es sich bei dem Angebot um eine Hilfe zur Erziehung handelt, müssen die Personensorgeberechtigten bei dem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.

Jugendhilfeverein Fähre e.V.
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