erzieherische Gespräche zur Straftataufarbeitung in Suhl:
rechtliche Grundlage:
§§ 10a und 14,2 SGB VIII
Zielgruppe:
Strafunmündige Kinder bis 14 Jahre und Ihre Eltern
Inhalt und Zielstellung:
Um der Kinderdelinquenz frühzeitig zu begegnen, werden wir nach der polizeilichen Meldung über eine Straftat an das Jugendamt von diesem beauftragt, mit den Kindern und deren Personensorgeberechtigten ins Gespräch zu kommen. Die Zusammenkunft nutzen wir einerseits, um geeignete Mittel zur Straftataufarbeitung zu finden, andererseits aber auch, um zu prüfen, ob es einen Hilfebedarf für Kind und / oder Familie gibt. Sollte dort ein Bedarf bestehen, arbeiten wir daraufhin, diesen mit dem Jugendamt in eine geeignete Hilfe münden zu lassen. In den Gesprächen:
- motivieren wir dazu, sich mit der Straftat und deren Folgen auseinanderzusetzen.
- sensibilisieren wir dafür, Verantwortung zu übernehmen.
- erarbeiten wir die Straftatgründe.
- beleuchten wir die Folgen für Täter und Geschädigte.
- analysieren wir die Risikofaktoren und erarbeiten alternative Handlungsstrategien.