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Täter-Opfer-Ausgleich:

rechtliche Grundlage:
§§ 10, 15 JGG sowie §§ 27 SGB VIII

Zielgruppe:
Straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Altersbereich von 14-21 Jahren bei Tatbegehung

Inhalt und Zielstellung:
Der TOA ist eine Maßnahme, die es ermöglicht, eine Straftat außergerichtlich durch Kommunikation und Interaktion zwischen den Beteiligten zu bearbeiten und beizulegen oder zumindest zu entschärfen.
Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Aufarbeitung der Tat hinsichtlich ihrer Ursachen und Folgen und die Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters an den Geschädigten.
Dieser Tatfolgenausgleich wird von einem Vermittler begleitet, der Einzelgespräche mit Betroffenen führt, Täter und Opfer zu einer persönlichen Begegnung anregt und das / die Ausgleichsgespräch/e moderiert.

Jugendhilfeverein Fähre e.V.
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