Betreuungsweisungen:
rechtliche Grundlage:
§ 10 JGG sowie §§ 30 und 41 SGB VIII
Zielgruppe:
Straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alterbereich von 14-21 Jahren bei Tatbegehung
Inhalt und Zielstellung:
Eine Betreuungsweisung wird vom Gericht ausgesprochen, wenn der Jugendliche intensive Unterstützung benötigt. Die Dauer wird vom Gericht festgelegt und beträgt meist zwischen 6 Monaten und 1 Jahr.
Die Ziele der Betreuungsweisung sind unterschiedlich und orientieren sich an der Persönlichkeit und der Entwicklung unseres Klienten. In jedem Fall spielt jedoch die Auseinandersetzung mit dem straffälligen Verhalten eine große Rolle. Weiterhin können wir beim „Durchstehen“ und Lösen von Konflikten, der Regelung finanzieller Angelegenheiten, beim Umgang mit Ämtern und Behörden, bei der Arbeits- und Wohnungssuche, bei der Entwicklung einer Zukunftsperspektive, bei der Stabilisierung und Entwicklung des Selbstwertgefühls, bei der Überwindung von sozialer Isolation und emotionaler Krisen und vielem mehr Hilfestellung bieten. Wenn es erforderlich ist, arbeiten wir mit anderen Fachkräften zusammen und/oder stellen Kontakte zu Institutionen her, die weitere Möglichkeiten bieten um ein straffreies Leben führen zu können.